Labordiagnostik

Nagelveränderungen verstehen. Erreger gezielt nachweisen.

Bald bei uns

Dieses Angebot ist in Vorbereitung. Der Start wird bekannt gegeben; aktuell ist noch keine Buchung möglich.

Nicht jede verfärbte oder verdickte Nagelplatte bedeutet Nagelpilz. Eine Untersuchung von Nagelmaterial im Labor hilft, den Verdacht abzuklären und die weitere Behandlung sinnvoll zu planen.

Illustration der Nagelmaterialentnahme mit Kürette bei einem veränderten Zehennagel

1. Nagelmaterial entnehmen

Aus dem auffälligen Nagel werden kleine Nagelspäne oder Material unter der Nagelplatte gewonnen. Entscheidend ist die geeignete Entnahmestelle. Die Probe wird trocken in einem passenden Probengefäß an das Labor gesendet.

Illustration der Aufbereitung einer Probe für die PCR-Analyse im Labor

2. Im Labor untersuchen

Das Labor bereitet das Nagelmaterial auf und untersucht es mittels PCR auf ausgewählte Pilzerreger. Je nach Befund können Mikroskopie, Pilzkultur oder weitere Untersuchungen sinnvoll sein.

Illustration einer Befundbesprechung in der podologischen Praxis

3. Ergebnis besprechen

Wir besprechen Ihren Laborbefund im Zusammenhang mit dem sichtbaren Nagelbefund und Ihrer Vorgeschichte. Daraus entwickeln wir die nächsten Schritte für Ihre individuelle Behandlung.

Illustrationsbilder zum Ablauf – keine dokumentierten Patienten- oder Behandlungsergebnisse.

Was ist ein PCR-Test?

PCR steht für Polymerase-Kettenreaktion. Dabei werden bestimmte Abschnitte des Erbguts eines Erregers in der Nagelprobe vervielfältigt und nachgewiesen. Anders als bei einer Pilzkultur müssen die Pilze dafür nicht erst über längere Zeit im Labor wachsen.

Die Untersuchung findet im Labor statt. Es handelt sich um einen Erregernachweis aus Nagelmaterial und nicht um einen Bluttest.

Warum PCR bei Nagelpilzverdacht?

Die PCR kann Pilz-DNA empfindlich nachweisen und liefert Ergebnisse in der Regel schneller als eine Pilzkultur. Je nach Test lässt sich auch die Erregerart bestimmen. Das unterstützt eine gezielte Behandlungsplanung, statt eine Nagelveränderung allein nach ihrem Aussehen zu behandeln.

Leitlinien empfehlen molekulare Verfahren als Ergänzung zur klassischen Pilzdiagnostik. Welche Untersuchungen kombiniert werden, richtet sich nach der Fragestellung.

Was wird getestet?

Gesucht wird nach dem Erbgut von Pilzen, die Nagelinfektionen verursachen können. Dazu gehören vor allem Dermatophyten, etwa Trichophyton rubrum und Trichophyton interdigitale. Erweiterte Testverfahren erfassen zusätzlich bestimmte Hefen, beispielsweise Candida-Arten, und ausgewählte Schimmelpilze.

Der genaue Umfang hängt vom beauftragten Labor und dessen Testpanel ab. Nicht jeder PCR-Test erfasst alle Pilzarten. Über die konkret angeforderte Untersuchung informieren wir vor der Probenentnahme.

Was sagt das Ergebnis aus – und was nicht?

Ein positiver Befund weist Erreger-DNA nach. Er wird zusammen mit dem Nagelbild beurteilt: PCR unterscheidet nicht zuverlässig zwischen lebenden und bereits abgestorbenen Pilzen. Ein negatives Ergebnis schließt Nagelpilz nicht in jedem Fall aus, etwa bei unzureichendem Probenmaterial oder einem Erreger außerhalb des Testpanels.

Der Test ist außerdem keine automatische Resistenzbestimmung. Bei unklaren Befunden können eine erneute Probe, eine Kultur oder weitere Diagnostik erforderlich sein.

Häufige Fragen

Wie bereite ich mich vor?

Bitte teilen Sie uns mit, welche Nagellacke, pilzhemmenden Präparate oder Medikamente Sie aktuell oder kürzlich verwendet haben. Vorbehandlungen können die Befundbewertung beeinflussen. Ob und wie lange eine Anwendungspause nötig ist, klären wir vorab anhand der Laborvorgaben. Verordnete Medikamente bitte nicht eigenständig absetzen; Änderungen werden mit der verordnenden Praxis abgestimmt.

Wann liegt das Ergebnis vor?

Die Bearbeitungszeit hängt vom Labor, dem Testverfahren und möglichen Zusatzuntersuchungen ab. Wir nennen Ihnen die voraussichtliche Dauer bei der Probenentnahme.

Wie werden die Kosten geklärt?

Vor der Untersuchung erhalten Sie Informationen zu den Kosten der Probenentnahme und Laboranalyse sowie zur Abrechnung. Eine Kostenübernahme durch Ihre Versicherung kann nicht pauschal zugesagt werden.